Rezeptgebühren-Befreiung
Viele verschreibungspflichtige Medikamente werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. In diesem Fall ist lediglich die gesetzliche Rezeptgebühr pro Packung zu entrichten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Rezeptgebühr befreit werden. Die Krankenkasse prüft dafür automatisch, ob die von Ihnen bezahlten Rezeptgebühren im laufenden Jahr die gesetzliche Belastungsgrenze erreichen.
✓ Automatische Prüfung durch Ihre Krankenkasse
✓ Automatische Befreiung nach Erreichen der Rezeptgebühren-Obergrenze
✓ Gebührenfreie Rezepte für den Rest des Kalenderjahres
✓ Keine zusätzliche Antragstellung erforderlich
Bei Kassenärztinnen und Kassenärzten wird die Befreiung über Ihre E-Card automatisch berücksichtigt.
Wenn Sie Rezepte von einer Wahlärztin oder einem Wahlarzt erhalten, kann die bestehende Gebührenbefreiung dort oft nicht festgestellt werden. Gerne überprüfen wir für Sie, ob eine Rezeptgebühren-Befreiung vorliegt.
Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne dabei, unnötige Kosten zu vermeiden.

